Aufruf zur Teilnahme am Preis für gute Gesetzgebung und am Nachwuchswettbewerb
Nach fünf Jahren der Stille ist es wieder soweit: Die DGG schreibt den „Preis für gute Gesetzgebung“ aus!
Ziel des Wettbewerbs ist die Auszeichnung von qualitativ guten Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, aber auch innovativen Gesetzgebungsverfahren. Eingesendet werden können bereits beschlossene Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Satzungen sowie Vorschläge für entsprechende Entwürfe. Bewerben kann sich jeder, der eine eigene Ausarbeitung verfasst hat, vor allem aber Bundes- und Landesministerien sowie Kommunen. Es warten 3.000 € Preisgeld auf Sie.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Plakat Preis für gute Gesetzgebung
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus und fügen Sie es Ihrer Bewerbung bei. Einsendeschluss ist der 31.10.2024.
Erstmals schreiben wir auch einen Nachwuchspreis aus. Wir laden Studierendengruppen (bis zu 10 Personen) von Juristischen Fakultäten und Hochschulen für Öffentliche Verwaltung ein, sich hierfür formlos per E-Mail (info@dggev.de) anzumelden. Anschließend wird die Jury an die Teilnehmer ein Thema ausgeben, zu dem innerhalb einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen eine Ausarbeitung eingereicht werden kann. Das Gewinnerteam erhält ein Preisgeld in Höhe von 2.000 €.
Informationen zum Nachwuchswettbewerb