11.02.2020 | Die DSM-Richtlinie: Umsetzung im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und Eigentum

Am 11.02.2020 fand im Deutschen Bundestag das 29. Berliner Forum der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (EU 2019/790 DSM-RL) statt. Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene ist die viel beachtete EU-Urheberrechte-Richtlinie inzwischen in Kraft getreten und die Umsetzungsfrist der Richtlinie in nationales Recht hat begonnen. Hintergrund für die Einführung der Richtlinie ist die Anpassung des Urheberrechts an die neuen technologischen Gegebenheiten in unserer digitalen Welt, die auch die Werknutzung und Werkverwertung verändert haben.

Die Veranstaltung bot einen Überblick über die relevantesten Herausforderungen wie beispielsweise die medial heftig umstrittenen „Upload-Filter“ im Zusammenhang der urheberrechtlichen Verantwortung von Content-Plattformbetreibern und das neue Presseleistungsschutzrecht.

Klar ist, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie in einem grundrechtlich aufgeladenen Spannungsfeld zwischen Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern steht. Inwieweit ein angemessener Interessenausgleich gelingen kann und welche Aspekte der Gesetzgeber dabei berücksichtigen sollte, war Gegenstand der Diskussion.

Unter der Moderation von Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch (TH Köln) waren auf dem Panel Prof. Dr. Caroline Volkmann (Lehrstuhl für Urheberrecht an der Hochschule Darmstadt), Ansgar Heveling MdB (Justiziar der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Berichterstatter Urheberrecht), Dr. Albrecht Conrad (Partner bei Hengeler Müller), Dr. Joachim Jobi (Leiter der Politik VG Media), Dr. Till Kreutzer (Netzaktivist und Partner bei iRights.Law) sowie Dr. Till Völger (Synchronschauspieler und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Schauspiel e.V.).

In Kürze erscheint in der Zeitschrift für Gesetzgebung ein detaillierter Bericht über die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltung.

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