Auswahlkriterien – Preis für gute Gesetzgebung

Ausschreibungsformular Preis für Gute Gesetzgebung

Eingesandt werden können u. a.:

  • ein Gesetzentwurf oder Teile eines Gesetzentwurfes,
  • ein alternativer Gesetzentwurf,
  • ein Vorschlag zur Vereinfachung eines Gesetzes,
  • ein Vorschlag für eine methodische Innovation in der Gesetzgebung,
  • Projekte und Forschungsvorhaben aus dem juristischen und politikwissenschaftlichen Bereich, die Themen der Gesetzgebung behandeln.

Die Einsendung soll enthalten:

  • den preiswürdigen Akt oder Vorschlag auf dem Gebiet der Gesetzgebung,
  • eine kurze Begründung der Preiswürdigkeit,
  • den oder die Urheber des Aktes bzw. den möglichen Empfänger des Preises,
  • das ausgefüllte Nominierungsformular (erhältlich unter dggev.de)

Selbstbewerbungen sind zulässig.

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