Ausschreibungsformular Preis für Gute Gesetzgebung
Eingesandt werden können u. a.:
- ein Gesetzentwurf oder Teile eines Gesetzentwurfes,
- ein alternativer Gesetzentwurf,
- ein Vorschlag zur Vereinfachung eines Gesetzes,
- ein Vorschlag für eine methodische Innovation in der Gesetzgebung,
- Projekte und Forschungsvorhaben aus dem juristischen und politikwissenschaftlichen Bereich, die Themen der Gesetzgebung behandeln.
Die Einsendung soll enthalten:
- den preiswürdigen Akt oder Vorschlag auf dem Gebiet der Gesetzgebung,
- eine kurze Begründung der Preiswürdigkeit,
- den oder die Urheber des Aktes bzw. den möglichen Empfänger des Preises,
- das ausgefüllte Nominierungsformular (erhältlich unter dggev.de)
Selbstbewerbungen sind zulässig.