7 Thesen zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzrechts

Das zuvor wenig beachtete Infektionsschutzrecht hat sich im letzten Jahr schnell weiterentwickelt. Dieser Prozess ist durch zahlreiche Stimmen aus verfassungsrechtlicher Perspektive begleitet worden, die auf Schwächen hingewiesen, aber auch überzogene Kritik formuliert haben.

Festzustellen ist aus heutiger Sicht, dass im Bereich der Verwaltungsinfrastrukturen und der Arbeits- und Kooperationsprozesse zahlreiche Schwächen der Verwaltungen auf allen Ebenen deutlich sichtbar geworden sind. Das betrifft vor allem die unzureichende und zu wenig koordinierte Digitalisierung. Insoweit sind strukturelle Verbesserungen dringend geboten.

Ein Schwachpunkt der rechtlichen Debatte war die zu geringe Einbeziehung der Ebene verwaltungsrechtlicher Gestaltung. Bislang schöpfen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung die reichen Wissensbestände ihres steuerungswissenschaftlichen Arsenals, das für eine wirksame Pandemiebekämpfung genutzt werden kann, noch nicht aus. Das betrifft vor allem die Vernetzung der zahlreichen Erkenntnis- und Handlungsfelder in einer planungsrechtlichen Gesamtschau und -abwägung. Die nachfolgenden Thesen schlagen zur Überwindung dieses Mangels die aufgabenspezifische Adaption ausgewählter planungsrechtlicher Strukturen und Instrumente vor. Dabei kommt vor allem das Potenzial des Planungsrechts zur umfassenden Wissensgenerierung und zur Bewältigung komplexer Abwägungsfragen zum Tragen.

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