Für Gesetzgebungslehre als Bestandteil der Juristenausbildung!

Im Rahmen deutscher Rechtstradition gilt seit dem 19. Jahrhundert: Das Ziel des Volljuristen ist die Befähigung zum Richteramt. Noch immer gilt der Anspruch, an allen Universitäten die gleiche Ausbildung zum Einheitsjuristen anzubieten. Tatsächlich arbeiten nur etwa 15 Prozent der Juristen in der Rechtspflege – beispielsweise an Gerichten, während etwa 20 Prozent in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind. Die Rechtsberatung macht den überwiegenden Teil der Tätigkeit der Juristen aus.

Der Einheitsjurist als Leitbild hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch stehen die Verhältnisse aus der Praxis nicht im Einklang mit den Inhalten der juristischen Ausbildung. Das hat im Ansatz auch die Bundesregierung erkannt. So hat die Bundesregierung in ihrem neuen Arbeitsprogramm für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 gefordert, eine Weiterbildungsstrategie für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung zu formulieren, die mit der Vorbereitung von Rechtsetzungs- oder Politikinitiativen befasst sind. Dabei sollen unter anderem Kompetenzen und Fähigkeiten für eine bessere adressaten- und praxisorientierte Gestaltung von Rechtsvorschriften ausgebaut werden.

Eine Weiterbildung für Ministerialbeamte ist allein aber nicht ausreichend. Vielmehr braucht eine solche Weiterbildung eine Grundlegung bereits im juristischen Studium. Derzeit wird die Gesetzgebungslehre an den Universitäten aber kaum gelehrt und erforscht. Fragen der guten Gesetzgebung kommen nur in wenigen Schwerpunktbereichen des rechtswissenschaftlichen Studiums und bei wenigen Masterstudiengängen vor. Selbst unter diesen universitären Angeboten findet sich zwar Interessantes für das Gesetzgebungshandwerk. Auf die spätere Arbeit als Legisten müssen sie aber noch mehr zugeschnitten werden. Für die Studierenden wäre dann eine zusätzliche Perspektive auf das Recht möglich. Wer lernt, Normen zu entwerfen, kann Normen auch besser auslegen und anwenden.

Daher formuliert die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung folgende Vorschläge und Forderungen zur Stärkung der Gesetzgebungslehre in Deutschland:

1. Die Gesetzgebungslehre als praktische Lehre der Gesetzgebung muss in die universitäre Ausbildung einfließen. Die Universitäten sollen den Studierenden im Rahmen des juristischen Studiums vermitteln, welche Regeln und Techniken bei der Vorbereitung guter Gesetze zu beachten sind.

2. Aus dem Arbeitsprogramm für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau der Bundesregierung von 2018 müssen konkrete Ergebnisse für eine Reform der Juristenausbildung hinsichtlich der Gesetzgebungslehre folgen.

3. Die juristischen Fakultäten fordern wir auf, ihre Lehrpläne um Gesetzgebungskurse als Grundlagenfächer oder Wahlfachangebote, aber auch im Kernbereich des juristischen Studiums zu erweitern. Zusätzlich ist anzustreben, dass einzelne Fakultäten, Masterkurse zur Gesetzgebungslehre entwickeln und anbieten. Hierbei ist interdisziplinär die Kooperation auch mit nicht-juristischen Fachbereichen zu suchen.

4. Den Deutschen Juristen-Fakultätentag bitten wir um Unterstützung für diese Anliegen.

5. Die Bundesländer, insbesondere die Justizministerkonferenz fordern wir auf, die juristischen Fakultäten beim Aufbau von Gesetzgebungskursen zu unterstützen.

6. Praktiker der Gesetzgebung aus den Parlamentsverwaltungen der Länder, des Bundes und der EU, aber auch in der Gesetzgebung erfahrene Juristen der Exekutive, einschließlich der Autoren kommunalen Satzungsrechts, ermuntern wir, sich in die Erforschung und Lehre der Gesetzgebungswissenschaft stärker einzubringen und die Zusammenarbeit mit den juristischen Fakultäten und anderen Fachbereichen zu suchen.

7. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung will diesen Prozess im Rahmen ihrer Ressourcen begleiten und einen Beitrag dazu leisten, dass innerhalb von Deutschland ein gegenseitiger Lernprozess hinsichtlich der Erfahrungen und Erfolge beim Aufbau von Studienprogrammen der Gesetzgebungslehre in Gang gesetzt wird. Der Erfahrungsaustausch soll ferner eine grenzüberschreitende Dimension erlangen, damit wir auch von Studien zur Gesetzgebungslehre aus dem Ausland lernen und uns wechselseitig wissenschaftliche Ergebnisse zugänglich machen können.

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