Am 13. September 2016 hat die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) im Rahmen eines Festakts in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin zum fünften Mal den „Preis für gute Gesetzgebung“ verliehen. Die Festrede hielt Bundesminister und Kanzleramtschef Peter Altmaier und verwies auf die Bedeutung guter Gesetzgebung in der digitalisierten Gesellschaft.
Unter den zahlreichen Einsendungen hatten die Mitglieder der Jury, darunter der Vorsitzende der DDG, der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister des Innern, Prof. Dr. Günter Krings, sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, drei besonders herausragende Arbeiten ausgewählt.
Der 1. Preis ging an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern. Der 2. Preis wurde einer Arbeitsgruppe der EBS Law School Wiesbaden um Prof. Dr. Matthias Weller verliehen, die Verfahrungsgrundsätze und Modellregeln für die elektronische Führung gerichtlicher Erkenntnisverfahren entwickelt hat. Mit dem 3. Preis wurde Frau Dr. Margrit Seckelmann für ihre Habilitationsschrift ausgezeichnet, die sich mit dem Thema von Evaluation und Recht auseinandersetzt.