PREIS FÜR GUTE GESETZGEBUNG 2024/2025

Berlin, 10. November 2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) hat zum achten Mal den Preis für gute Gesetzgebung verliehen. Unter der Schirmherrschaft von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig wurden drei Gesetzesvorhaben ausgezeichnet, die beispielhaft für Qualität, Verständlichkeit und Praxistauglichkeit stehen. Der Preis ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert.

„Die Qualität der Gesetzgebung ist entscheidend für das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und die Sicherung unseres Wirtschaftsstandorts“, betonte Prof. Günter Krings, MdB, Vorsitzender der DGG. „Gute Gesetze sind verständlich, aufwandsschonend, evaluierbar und werden auf ihre Praxistauglichkeit und Digitalisierung hin überprüft. Die ausgezeichneten Vorhaben zeigen, wie qualitätsvolle Gesetzgebung gelingen kann.“

Die Preisträgerinnen und Preisträger 2025

Hauptpreise:

  • Vorentwurf eines Europäischen WirtschaftsgesetzbuchsGesellschaft Henri Capitant

Der Entwurf bündelt zentrale wirtschaftsrechtliche Vorschriften in einem europäischen Kodex und schafft damit mehr Klarheit und Einheitlichkeit im Wirtschaftsrecht. Er überzeugt durch Verständlichkeit, Kohärenz und hohen Praxisbezug.

  • Landesplanungsgesetz Baden-WürttembergMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Das im März 2025 verabschiedete Gesetz modernisiert Planungsverfahren, beschleunigt Abläufe und treibt die Digitalisierung in der Landesplanung konsequent voran.

  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR)Bundesministerium des Innern und für Heimat

Das Gesetz verbessert den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden und wurde auf der Grundlage eines zunächst erstellten Eckpunktepapiers nach intensiven Praxistests und Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer entwickelt.

Anerkennungspreise

  • Richtlinie der Stadt Mannheim über die Gewährung von Zuwendungen für das FrauenNachtTaxi

Die praxisnahe und digital umgesetzte Richtlinie ermöglicht Frauen und Mädchen sichere Heimfahrten zu ermäßigten Kosten und überzeugt durch Bürgernähe und Effizienz.

  • Dienstanweisung für den dienstlichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung Schorndorf

Die Dienstanweisung schafft klare Regeln für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Verwaltung und dient als modellhafte Vorlage für andere Kommunen.

Nachwuchspreis 2025

Erstmalig hat die DGG einen mit 2.000 Euro dotierten Nachwuchspreis vergeben.
Ausgezeichnet wurde der Gesetzentwurf von Ann Christin Reckel, Catharina Rottschäfer, Karl Benedict Hohmann und Karl Robert Ahrend (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) zur Sicherstellung der flächendeckenden anwaltlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen. Der Entwurf überzeugt durch fachliche Tiefe, methodische Präzision und praxisorientierte Anreizmechanismen.

Zur Jury

Der Jury gehörten an:

Benjamin Strasser, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,

Mdgt Thomas Hadamek, Leiter der Unterabteilung Parlamentsdienste im Deutschen Bundestag

Prof. Dr. Winfried Kluth, Lehrstuhl für öffentliches Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Prof. Dr. Günter Krings, MdB, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung

Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Universität Potsdam, stellvertretende Vorsitzende des Nationalen NKR

Dr. Gisela Meister-Scheufelen, ehemalige Vorsitzende des NKR Baden-Württemberg (Vorsitzende der Jury)

Margret Mergen, OB a.D., stellvertretende Vorsitzende des NKR Baden-Württemberg

Stephan Naundorf, ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Regulierungspolitik der OECD

Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident Bundessozialgericht a.D.

Linda Teuteberg, MdB

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