Preis für Gute Gesetzgebung 2018

Gute Gesetze preiswürdig: Am 14. Januar 2019 wurde der Preis für gute Gesetze unter diesjähriger Schirmherrschaft von Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley zum sechsten Mal verliehen. DGG-Vorsitzender Dr. Krings begrüßte die rund 50 Gäste in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt, bevor die Bundesjustizministerin Dr. Barley die Festrede hielt.

Dank finanzieller Unterstützung der Stiftung Apfelbaum konnten sich die insgesamt drei Preisträger jeweils über ein Preisgeld von 3.000 Euro freuen: Frau Dr. Laura Hering gewann den Nachwuchspreis mit ihrer Dissertation zur „Fehlerfolgenlehre im euopäischen Eigenverwaltungsrecht“. Den Wissenschaftspreis erhielt PD Dr. Dr. Armin Steinbach LL.M. für seine Habilitationsschrift „Rationale Gesetzgebung“. In der Kategorie „Bester Gesetzentwurf“ konnte sich das Bayrische Staatsministerium der Justiz mit dem Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum gegen zahlreiche Bewerbungen durchsetzen.

Klare und verständliche Gesetze sind die Grundpfeiler der Demokratie. Die zu regelnden Rechtsmaterien werden heute immer komplexer. Umso wichtiger ist es, auch die Anforderungen an die Rechtsetzung zu erhöhen. So urteilte die Jury bestehend aus Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgericht), Birgit Gärtner (Staatssekretärin im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern), Thomas Hadamek (Leiter Fachbereich Parlamentsrecht Deutscher Bundestag), Prof. Dr. Hans-Günter Hennecke (Hauptgeschäftsführer Landkreistag), Brigitte Zypries (Bundeswirtschaftsministerin a.D.), Prof. Dr. Winfried Kluth (Professor für öffentliches Recht an der Universität Halle) und Dr. Joachim Lang (Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Industrie).



Wir gratulieren den Preisträgern und freuen uns über Bewerbungen für die nächste Preisverleihung, die voraussichtlich Ende 2020 stattfinden wird. Eingesendet werden können u.a.:

  • ein Vorschlag zur Vereinfachung eines Gesetzes
  • ein Gesetzentwurf oder Teile eines Gesetzentwurfes
  • ein Vorschlag für eine methodische Innovation in der Gesetzgebung
  • Projekte und Forschungsvorhaben aus dem juristischen oder politikwissenschaftlichen Bereich zum Thema Gesetzgebung