Preis für Gute Gesetzgebung 2009

Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung hat durch die Vielzahl an Einsendungen entschieden, dass es diesmal ein Nachwuchspreis geben sollte, der Frau Diana Walkinstik-man-alone für die Bachelorarbeit „Bürokratiekosten von Wirtschaft und Verwaltung aufgrund gaststättenrechtlicher Vorschriften. Eine Analyse zur Abschätzung von Folgen einer Reform des Gaststättenrechts in Thüringen“ verliehen wurde.

Der 1. Preisträger ging an das Land Niedersachsen vertreten durch Staatssekretär Wolfgang Meyerding und Axel Vöhringer vom Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gewesen für die Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen der Gesetzentwürfe zur Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen.

Den 2. Preis hat das Bundesjustizministerium für das Gesetz zur Einführung von Kapitalanlegermusterverfahren gewonnen.

Der 3. Preis ging an das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg für das Gesetz zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts.

Schließlich freuten wir uns in diesem Jahr einen Sonderpreis vergeben zu können aus Anlass des 150jährigen Bestehens des Deutschen Juristentages im Jahr 2010. Hiermit wollten wir die Arbeit dieser Vereinigung für die Rechtsfortbildung und die Rechtspolitik in Deutschland in besonderer Weise würdigen.

Als Hauptredner für die Festveranstaltung konnten wir Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert MdB gewinnen.

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