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Die
Deutsche Gesellschaft
für Gesetzgebung verleiht mit finanzieller Unterstützung der
Stiftung Apfelbaum den Preis für gute Gesetzgebung, welcher mit € 5.000
(1. Preis), € 3000 (2. Preis) und € 2000 (3. Preis) dotiert ist.
Eingesandt werden können u.a.:
- ein gutes Gesetz,
- ein guter Gesetzentwurf oder besonders gelungene Teile eines Gesetzentwurfes,
- ein alternativer Gesetzentwurf,
- ein Gesetzentwurf oder Vorschlag zur Vereinfachung eines Gesetzes,
- ein ausgeführter Vorschlag für eine methodische Innovation in der Gesetzgebung,
- eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.
Bewerbungen sind zu richten an den Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.:
Herrn Dr. Günter Krings, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 - 22 77 30 59
Fax 030 - 22 77 60 58
E-Mail: info@dggev.de
Preis für "gute Gesetzgebung" 2009
2009 wurde im Reichstag zum zweiten Mal der Preis für gute Gesetzgebung verliehen.
Folgende Preisträger wurden dabei geehrt:
1. Platz:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Staatssekretär Wolfgang Meyerding, Axel Vöhringer
2.Preis:
Bundesministerium der Justiz, Dr. Hubert Weiß, Dr. Fabian Reuschle, RiAG Carola Schwersmann, Ute Höhfeld, Dr. Christian Meyer-Seitz
3. Platz:
Innenministerium Baden-Württemberg, Herr Ministerialrat Franz Körner, Herr Regierungsdirektor Knut Bühler
Ehrenpreis:
Deutscher Juristentag, Prof. Dr. Martin Hennsler
Nachwuchspreis:
Diana Walkinstik-man-alone