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Preis für "gute Gesetzgebung" 2011


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Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung verleiht mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Apfelbaum den Preis für gute Gesetzgebung, welcher mit € 5.000 (1. Preis), € 3000 (2. Preis) und € 2000 (3. Preis) dotiert ist.

Eingesandt werden können u.a.:
- ein gutes Gesetz,
- ein guter Gesetzentwurf oder besonders gelungene Teile eines Gesetzentwurfes,
- ein alternativer Gesetzentwurf,
- ein Gesetzentwurf oder Vorschlag zur Vereinfachung eines Gesetzes,
- ein ausgeführter Vorschlag für eine methodische Innovation in der Gesetzgebung,
- eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.


Bewerbungen sind zu richten an den Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.:

Herrn Dr. Günter Krings, MdB

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. 030 - 22 77 30 59
Fax 030 - 22 77 60 58

E-Mail: info@dggev.de


Preis für "gute Gesetzgebung" 2009


2009 wurde im Reichstag zum zweiten Mal der Preis für gute Gesetzgebung verliehen. Folgende Preisträger wurden dabei geehrt:


1. Platz:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Staatssekretär Wolfgang Meyerding, Axel Vöhringer

2.Preis:
Bundesministerium der Justiz, Dr. Hubert Weiß, Dr. Fabian Reuschle, RiAG Carola Schwersmann, Ute Höhfeld, Dr. Christian Meyer-Seitz

3. Platz:
Innenministerium Baden-Württemberg, Herr Ministerialrat Franz Körner, Herr Regierungsdirektor Knut Bühler

Ehrenpreis:
Deutscher Juristentag, Prof. Dr. Martin Hennsler

Nachwuchspreis:
Diana Walkinstik-man-alone